KfW-Förderung für die Sanierung: So holen Sie 2026 das Maximum heraus
Zwischen KfW-Krediten, BAFA-Zuschüssen und Steuerbonus verlieren selbst Profis den Überblick. Dieser Guide sortiert die wichtigsten Förderwege für Wohngebäude — und zeigt, in welcher Reihenfolge Sie vorgehen müssen, damit kein Euro liegen bleibt.
Die drei Förderwege im Überblick
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verteilt sich auf drei Säulen — und die Wahl der richtigen entscheidet über fünfstellige Beträge:
- KfW-Kredit 261 (Wohngebäude): zinsgünstiger Kredit bis 150.000 € pro Wohneinheit mit Tilgungszuschuss von 5 bis 45 % — für Komplettsanierungen auf Effizienzhaus-Niveau. Der Tilgungszuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.
- BAFA-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen: 15–20 % Zuschuss für Dämmung, Fenster oder Anlagentechnik — für alle, die schrittweise sanieren.
- Heizungsförderung (KfW 458): 30–70 % Zuschuss für den Tausch gegen Wärmepumpe & Co., je nach Einkommen und Geschwindigkeitsbonus.
Effizienzhaus-Stufen: Wo sich der Sprung lohnt
Beim KfW-Kredit 261 steigt der Tilgungszuschuss mit der erreichten Effizienzhaus-Stufe. Interessant für Bestandssanierer sind vor allem:
- Effizienzhaus 85: der niedrigschwellige Einstieg — 5 % Tilgungszuschuss
- Effizienzhaus 70 EE: solide Mitte mit Erneuerbaren-Klasse — 15 %
- Effizienzhaus 55 EE: für ambitionierte Vollsanierungen — 20 %
- Worst-Performing-Building-Bonus: +10 Prozentpunkte extra, wenn das Gebäude vor der Sanierung zu den energetisch schlechtesten gehört (Klasse H) — genau der Fall bei vielen unsanierten Nachkriegsobjekten
- Serielle-Sanierung-Bonus: +15 Prozentpunkte bei vorgefertigten Fassaden-/Dachelementen
Ein Rechenbeispiel aus unserer Praxis: Bei unserer Vollsanierung eines 12-Parteien-Hauses in Osnabrück (Klasse H auf KfW-55-EE) ergab die Kombination aus EE-Klasse und WPB-Bonus einen Tilgungszuschuss von 30 % — auf zwölf Wohneinheiten gerechnet ein sechsstelliger Betrag, der nie zurückgezahlt werden muss.
Der Steuerbonus als unterschätzte Alternative
Für Selbstnutzer gibt es neben KfW und BAFA den Steuerbonus nach § 35c EStG: 20 % der Sanierungskosten (max. 40.000 €) direkt von der Steuerschuld abgezogen, verteilt über drei Jahre. Kein Antrag vorab, keine Effizienzhaus-Stufe — nur eine Fachunternehmererklärung. Wichtig: Steuerbonus und BEG-Förderung schließen sich für dieselbe Maßnahme aus. Für Vermieter gilt er nicht — dort bleibt die Abschreibung bzw. der sofortige Werbungskostenabzug.
Ohne Energieberater läuft nichts
Für die Effizienzhaus-Förderung ist ein zugelassener Energieeffizienz-Experte (dena-Liste) Pflicht. Er erstellt die Bestätigung zum Antrag, begleitet die Umsetzung und bestätigt am Ende die Ausführung. Auch sein Honorar wird zu 50 % bezuschusst. Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) bringt bei Einzelmaßnahmen zusätzlich 5 Prozentpunkte Bonus.
Die richtige Reihenfolge
- Energieberater einbinden und Zielstufe definieren
- Angebot des Generalunternehmers einholen (mit Förderbedingung)
- Förderantrag stellen und Zusage abwarten
- Bauvertrag wirksam werden lassen und starten
- Nach Fertigstellung: Verwendungsnachweis, Auszahlung des Zuschusses
Wir arbeiten bei geförderten Projekten Hand in Hand mit Energieeffizienz-Experten und liefern alle Unterlagen förderfertig zu — vom Leistungsverzeichnis bis zur Fachunternehmererklärung. Sprechen Sie uns an, bevor Sie unterschreiben — danach ist es für die Förderung zu spät.